Prüfungsfächer

Die Aufgaben werden für die schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Muttersprache vom Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.

Art der Prüfung und Prüfungsdauer

Bewertung der Prüfung

Die schriftliche Leistung wird im Verhältnis zur mündlichen Prüfung im Fach Deutsch wie 3 : 1, im Fach Englisch wie 2 : 1 gewichtet.
In den Wahlpflichtfächern wird die Gesamtnote aus den Noten der praktischen Prüfung und der schriftlichen Prüfung in pädagogischer Verantwortung festgesetzt.

Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,
1. in einem Prüfungsfach, wenn sich Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach
Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,

2. in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.


Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote (Nr. 1) oder zur Jahresfortgangsnote (Nr. 2) wie 1 : 2 gewichtet.



Die Prüfung ist nicht bestanden bei

1. Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
2. Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
3. Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.



Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.



Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern kann vom Prüfungsausschuss Notenausgleich gewährt werden, wenn sie

1. in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder

2. in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder

3. in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3

erreicht haben.